ALLGEMEINES

 

Einführung

Definition Gültigkeitsperiode Bestimmungen Abstempelungen

Zustand

Die Zukunft Unten

 

  EINFÜHRUNG   

( Der besseren  Lesbarkeit halber wird der Text der Startseite wiederholt )

 

Wenn sie jemandem schreiben möchten, der im selben Land wohnt wie Sie selbst, können Sie problemlos eine Briefmarke für das Rückporto beifügen. Was aber tun, wenn es sich um einen ausländischen Briefpartner handelt?
Seit Oktober 1907 gibt es eine Lösung: Sie kaufen auf ihrer Poststelle einen Antwortschein. Dieser wird von der Post anderer Länder gegen für das Rückporto gültige und ausreichende Briefmarken eingetauscht (ursprünglich für Beförderung auf dem Land- und Seeweg, heute Luftpost).

 Es gibt zwei Arten von Antwortscheinen: die ,,internationalen Antwortscheine“ (IAS) die gemäß den Bestimmungen des Weltpostvereins ausgegeben werden und in (fast) allen Ländern gelten, und die Antwortscheine für eingeschränkte Zonen (z. B. Frankreich oder Großbritannien und die jeweiligen ,,Exkolonien" etc., Arabischer Postverein usw.). Diese Scheine werden nur innerhalb des jeweils definierten Gültigkeitsbereiches angenommen.

 


 

   DEFINITION   

 

 

Mein Vorschlag:

 

Postformular, das bei allen ausländischen Postdiensten gegen die Frankatur eines Briefes in sein Ursprungsland getauscht werden kann.

 

 

Hier im Wortlaut der Amtliche Führer der (französischen) Post, neueste Ausgabe (7/1988, mit Ergänzungen bis 1/1994):

 

Antwortscheine  (IG III Art. 256–266 und 499)

 

Definition:

Die Antwortscheine sind dazu bestimmt, im Ausland wohnenden Korrespondenzpartnern, bzw. denen, die in einem der nachfolgend aufgezählten Länder wohnen, das Porto eines normalen Luftpostbriefes in eines derjenigen Länder, für die die höchste Tarifstufe des Luftpostzuschlags gilt (Zone 4 – Ozeanien) zu erstatten.

Es gibt zwei Ausführungen:  Antwortscheine E und internationale  Antwortscheine. Der auf den  Antwortscheinen E

angegebene Verkaufspreis kann bei Tarifänderungen mit roter Tinte vebressert werden  (siehe IG, Band III, Art. 260).

 

Gültigkeitsbereich:

- Antwortscheine E: Andorra, Monaco, Neukaledonien, Französiisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Französische Antarktisgebiete, Wallis und Futuna.

- Internationale  Antwortscheine: sonstige Länder.

 

Tarife

Die Antwortscheine der Französischen Union und der Französischen Gemeinschaft werden nicht mehr ausgegeben. Sie können nach wie vor gegen Briefmarken eingetauscht werden. Dies gilt auch für die von den Ländern des speziellen internationalen Portobereiches (sowie den Neuen Hebriden vor der Unabhängigkeit) ausgegebenen Antwortscheine.

 

Umtausch (IG III, Art. 262)

Umtausch außchließlich gegen ein oder mehrere Briefmarken, je nach Wunsch des Kunden, im Wert des am Tage des Umtauschs gültigen Portos (Grundbetrag zuzüglich Luftpostzuschlag) für ebenso viele Briefe mit einem Gewicht von  bis  zu je 10 g nach demjenigen Gebiet, für das der höchste Luftpostzuschlag gilt (Zone 4 – Ozeanien), als Scheine umgetauscht werden.

Spezielle Tarife für bestimmte Verbindungen werden nicht berücksichtigt.

 

Fußnote : ,,IG '' verweist auf Band (römische Zahlen) und auf die Paragraphen der Allgemeinen Dienstanweisung.

 

 


 

 

 

   GÜLTIGKEITSPERIODE UND -BEREICH  

 

 

 Die grundlegenden Vorschriften stammen hauptsächlich vom Weltpostverein (UPU); die verschiedenen Postunternehmen und –verwaltungen müssen sich daran halten und können örtliche Entscheidungen nur im vorgesehenen Rahmen treffen.
 

Es gibt keine Verkaufspflicht.  Bis zum 31. Dezember 1921 waren nternationale Antwortscheine nur in denjenigen Ländern eintauschbar, die einem speziellen Abkommen beigetreten waren. Seitdem müssen sie in allen Mitgliedsländern der UPU eingetauscht werden.

 

Die ersten internationalen Antwortscheine (,,Rom-Muster), ausgegeben ab dem 1. Oktober 1907, waren unbegrenzt gültig.

Ab dem 1. Januar 1922 war die Gültigkeit der Scheine uneinheitlich geregelt.

Danach ist die Gültigkeit erneut unbegrenzt (1. Juli 1930) bis zur Ausgabe des ,,Peking-Musters  (1. Januar 2002).

Die Scheine im ,,Peking-Muster waren nur bis zum 31. Dezember 2006 eintauschbar, die im Muster ,,Peking 2 (Pe32 und Pe33) sind es nur bis zum 31. Dezember 2009. Die ,,Nairobi gelten bis zum 31. Dezember 2013.

 

Ende Mai 2007 hat die UPU die unbegrenzten Gültigkeitsfristen geändert. Seit dem 1. September 2007 sind nur mehr die damals verkauften Scheine (,,Peking 2) umtauschbar. Falls Sie noch ältere Scheine haben, verschenken Sie sie bitte an Sammler!   
 

 


 

   BESTIMMUNGEN  

 

 


 

   ABSTEMPELUNGEN   

 

Ausnahmslos alle Antwortscheine weisen vorderseitig zwei freie Bereiche auf, die für Stempel (oder Postvermerke) vorgesehen sind: der eine für den der verkaufenden Poststelle, der andere für den der Poststelle, die den Umtausch vornimmt.

 

Die Abgabe von Antwortscheinen, die keinen Kontrollstempel der Verkaufsstelle aufwiesen, war während vieler Jahre nicht vorschriftsgemäß. Solche Scheine, die sich gleichwohl in Sammlerhand befinden können, verdanken ihre Existenz der Nachläßigkeit der Postbediensteten. und sie sind nicht nur unter philatelistischem Aspekt ziemlich uninteressant, sondern auch in finanzieller Hinsicht, denn das Fehlen eines solchen Stempels schloß lange Zeit einen Eintausch des betreffenden Scheines aus.

Erst die letzten Scheine im Muster ,,Lausanne“ (ab Type La 26, gemäss den Beschlüssen des Kongresses von Washington) und die ersten Scheine des Musters ,,Peking“ weisen im linken Rahmen den Vermerk « Kontrollstempel des Ursprungslandes (fakultativ) » auf. Es ist deshalb mehr oder weniger normal, ungestempelte Exemplare zu finden – was für den Sammler unpraktisch ist. Zum Glück liefert der Weltpostverein seit dem Jahre 2000 nur mehr Scheine mit Eindruck des Namens des Abgabelandes aus, und das gilt auch für die Scheine des ,,Peking“-Musters.

 

In den Händen des Publikums sollten sich normalerweise einzig und allein Scheine mit Ursprungsvermerk (und mit nur diesem !) befinden. Man könnte fast sagen, daß die Scheine in diesem Zustand ungebraucht sind, oder zumindest bereit zum Gebrauch durch den Käufer.

 

Man kann gelegentlich Scheine mit einem zweiten Poststempel, dem der Umtauschpoststelle, finden. Solche Scheine dürften sich eigentlich nicht in Sammlerhand befinden, denn es sind Zahlungsbelege, die für die örtliche Abgabe der Postwertzeichen stehen, gegen die sie eingetauscht wurden, und die in der Folge für die Abrechnung der verschiedenen Länder mit dem Weltpostverein gebraucht werden.

Wenn sich solche Scheine in Sammlerhand befinden, stammen sie entweder aus dem Weiterverkauf gewisser Postämter, die ihre Buchhaltung einfacher gestalten wollten, oder sie tragen Gefälligkeitsstempel. Die meisten derartigen Scheine im Lausanne-Muster, die wir gesehen haben, tragen als Einlösungsvermerk den Poststempel jeweils eines Postamtes der Niederländischen Antillen.

Eine abschließende Bemerkung betreffend diejenigen Scheine, bei denen der Stempel der Verkaufsstelle im Feld für den Einlösungsstempel abgeschlagen ist: Diese relativ häufige Erscheinung tritt besonders bei arabischsprachigen Ländern infolge der Linksläufigkeit der Schrift auf, sowie bei Ländern, die in engem Kontakt mit Großbritannien stehen, denn auf gewissen britischen Zahlkarten sind diese Felder, verglichen mit den Antwortscheinen, genau vertauscht angeordnet.

 

 

 


 

   ZUSTAND  /  AUSSEHEN   

 

Wie jedes Sammelobjekt sollte ein Antwortschein sauber erhalten sein und gefällig aussehen.

 

Bestimmte Bemerkungen und Präzisierungen sind indessen notwendig:

Jedenfalls bietet die Philatelie das Vergnügen der freien Wahl : jeder hat das Recht, zu sammeln, was er will und wie er will, einschließlich der mehr oder weniger dubiosen (Pseudo)-Ausgaben gewisser Fürstentümer und Bananenrepubliken.

 


 

 

   DIE  ZUKUNFT   

 

   INTERNATIONALE   

 

Der internationale Antwortschein wurde am 1. Oktober 2007 100 Jahre alt.
Eine Sonderauflage wurde von der UPU hergestellt (siehe ,,Peking“).

Sie war in einigen Ländern zwischen dem 1. Februar 2007 und Mitte 2009 erhältlich.

 

 

Die Texte der verschiedenen Entscheidungen des UPU-Kongresses (Peking, 19. September 1999) – in Kraft getreten am 1. Januar 2001 –  wurden Anfang 2001 auf den Seiten der Weltpostverein (UPU)  im Internet (pdf-Format) veröffentlicht.

Unsere Leser, die offensichtlich Zugang zum Internet haben, können darauf direkt zurückgreifen. Wir geben deshalb hier die Artikel RE 411 (betr. Briefpost) sowie RE XV und XVI (des Schlußprotokolls für den Bereich der Briefpost) nicht wieder, denn es gab zwischenzeitlich Änderungen – unveröffentlicht und wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2000 vom « Postverwaltungsrat » beschlossen (zum besseren Verständnis siehe die nachstehend wiedergegebenen Texte) –, und das Formular CN01, wie ursprünglich beschrieben im vorstehend angeführten Art. RE 411, wurde grundlegend geändert..
In Anbetracht all dessen wurde der eigentlich für den 1. Januar 2001 vorgesehene Wechsel um ein Jahr auf den 1. Januar 2002 verschoben.
Gleichwohl lieferte der Weltpostverein, wie oben erwähnt, seit dem Jahr 2000 nur mehr Antwortscheine (Muster Lausanne, dann Peking) mir vorgedrucktem Landesnamen aus.

Soweit eine schnelle Zusammenfassung der Entschließung C45/1999 ,,Ausgabe von Internationalen Antwortscheinen“, gefaßt auf dem Kongreß von Peking:

,,Der Kongreß, (nachdem sich ergeben hatte, daß sich die Mehrzahl der beteiligten Verwaltungen für den Fortbestand des gegenwärtigen Systems einsetzt, allerdings Schwierigkeiten mit dem Abrechnungssystem hat)  ,,übernimmt das neue Buchhaltungssystem entsprechend dem Vorschlag des Ausführungsrates (...) und beauftragt den Verwaltungsrat (...), das Nötige für die Anwendung des neuen Abrechnungssystems für internationale Antwortscheine zu veranlassen,

Alles, was das neue Formular betrifft, ist unter ,,Peking zu finden.

 

Im Rahmen dieses Abschnitts über « die Zukunft der Antwortscheine » muß noch auf die Entschließung C67/1999 ,,Ausgabe einer Universalbriefmarke hingewiesen werden, derzufolge ,,der Kongreß den Postverwaltungsrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Büro und der Weltgesellschaft für die Entwicklung der Philatelie die Möglichkeit der Ausgabe einer Universalbriefmarke zu prüfen, bei der eine möglichst hohe Zahl von Mitgliedstaaten beteiligt werden sollte; (...).

Bemerkung : Handelt es sich hier nicht um ,,olle Kamellen“, (die Idee wurde schon 1897 von Arthur Maury lanciert, und er war womöglich nicht einmal der erste), die schon unzählige Male wiedergekäut worden sind?

 

 

Der folgende (23.) UPU-Kongreß, der in Abidjan (Elfenbeinküste) stattfinden sollte, wurde schließlich in Bukarest (Rumänien) 2004 (wie vorgesehen) abgehalten. Das System der internationalen Antwortscheine blieb unverändert. Eine spätere Entscheidung regte die Organisation eines Wettbewerbs für eine neue Zeichnung an (siehe ,,Peking 2 im Kapitel ,,Peking).

 

Der folgende (24.) Kongreß, der in Nairobi (Kenia) stattfinden sollte, wurde schließlich in Genf im Sommer 2008 abgehalten. Als Ergebnis eines Wettbewerbs wurde eine neue Zeichnung angenommen (siehe bei « Aktuelles »), dieses Formular kann bis zum 31. Dezember 2013 eingelöst werden.

 

Der folgende (25.) Kongreß ist 2012 für Doha (Qatar) geplant.

 

 

 

   BEREICH   ,,E   

 

Am Abend des 31. Dezember 2001 sollten in Frankreich sämtliche Postwertzeichen, deren Nominale ausschließlich in Francs angegeben war, vom Verkauf zurückgezogen werden. Im Prinzip (so war es zumindest in amtlichen Texten angekündigt) waren davon auch die Antwortscheine des Bereiches ,,E“ » betroffen (die ihren Tauschwert natürlich behielten).

Da kein neuer Antwortschein ,,E“ mit Nominale in Euro angekündigt war, mußte man zunächst auf eine schleichende Einstellung dieser Dienstleistung schließen. Im Mai 2002 erschienen dann plötzlich die ersten Scheine mit Nominale in Euro (Tarif anfangs unverändert 0,64 € entsprechend 4,20 F, mit späteren Erhöhungen).

 

Sie haben ihre Zukunft also noch vor sich, und warum nicht schon träumen von der Hundertjahrfeier am 1. Februar 2027?

 

 

 


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Die Zukunft
© André Hurtré, Frankreich. 1996-2010.

Akt. 28/05/2010

 

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